Offizielle Inbetriebnahme des Glasfasernetzes der Blumberger Talgemeinden

Nach acht Monaten Bauzeit werden die Gemeinden Achdorf, Aselfingen, Eschach, Opferdingen und Überachen an das kommunale Glasfasernetz angeschlossen. Dabei handelt es ich nicht nur um das erste mit Bundesfördermitteln fertiggestellte Projekt des Zweckverbands, sondern, nach Informationen der atene KOM, auch um das bundesweit erste betriebsbereite Projekt aus dem sechsten Förderaufruf von 2018.

Zur offiziellen Netzinbetriebnahme in Achdorf kann Landrat und Zweckverbandsvorsitzender Sven Hinterseh die Bundestagsabgeordneten Thorsten Frei (CDU) und Dr. Marcel Klinge (FDP) begrüßen. Von den Landtagsabgeordneten hat Martina Braun (Grüne) ihr Kommen zugesagt. Laura Kirchner vom Projektträger atene KOM, Bürgermeister Markus Keller, Ortsvorsteher Hans-Peter Meß, Vertreter des Stadt- und Ortschaftsrates und vom Planungsbüro SBK Ingenieure, Georg Vetter von der Baufirma Vetter, Marina Stiegeler vom Netzbetreiber Stiegeler und Zweckverbandsgeschäftsführer Jochen Cabanis werden ebenfalls vor Ort sein.
Durch den Aufbau des Höchstgeschwindigkeitsnetzes in den Talgemeinden können 193 interessierte, gewerbliche und private Endkunden FTTB erschlossen und insbesondere den Gewerben symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s (bei Bedarf auch mehr) angeboten werden. Die mit den Förderanträgen (Bund und Land) beantragten zur Errichtung vorgesehenen FTTB-Trassen haben eine Gesamtlänge von über 14.000 Metern. Hiervon werden etwa 3.500 Meter in versiegelter Oberfläche in den Straßen und vorwiegend Gehwegen der Gemeinde vorgenommen. Rund 10.500 Meter entfallen auf die Errichtung von Trassen, Rohranlagen und den Einzug von Glasfaserkabel in unversiegelten Oberflächen. Über 40.000 Meter Glasfaserkabel wurden eingezogen.

Bereits im Dezember 2019 ist das Gewerbegebiet in Riedböhringen ungefördert an das kommunale Glasfasernetz angeschlossen worden. Die Kosten in Höhe von 18.000 Euro trägt die Stadt Blumberg.

Die Bundesförderung Breitband erteilt den vorläufigen Bescheid für den kommunalen Glasfaser-Ausbau im Dauchinger Gewerbegebiet „Auf Firsten“

Der Bund bewilligt eine Fördersumme von 272.452 Euro für den Anschluss des Gewerbegebietes „Auf Firsten“ an das kommunale Glasfasernetz. Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme von 544.904 Euro gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

„Für unser über 13 ha großes Gewerbegebiet „Auf Firsten“ mit seinen rund 30 Betrieben ist dies eine sehr erfreuliche Nachricht“, sagt Dauchingens Bürgermeister Torben Dorn, „Wir hoffen nun auch auf die finanzielle Unterstützung durch das Land, damit die Betriebe und die Arbeitsplätze die Herausforderungen der Zukunft digital mit Glasfaseranschluss erfolgreich meistern können.“

Der Ausbau des Gewerbegebietes erfolgt gleichzeitig mit der Baumaßnahme des 1. Bauabschnittes der Kernstadt und der Außenbereiche.

Vier vorläufige Förderzusagen erhalten

Heute kam ein Bescheid nach dem anderen! Wir freuen uns über vier vorläufige Zuwendungsbescheide, die wir vom Bund erhalten haben.
Folgende Projekte wurden uns bewilligt:
– Villingen-Schwenningen Ortsteil Obereschach: Für Obereschach wurde uns eine Fördersumme in Höhe von 1.650.000 € vorläufig bewilligt.
– Mönchweiler: Für die Aussiedlerhöfe haben wir eine Fördersumme in Höhe von 375.000 € erhalten.
– Königsfeld: Durch den Sonderaufruf Schulen ist die Zindendorfschule und Grundschule förderfähig. Die Fördersumme beträgt 218.586 €. Die Zuführung wird durch den Kernort verlaufen.
– Niedereschach Ortsteil Schabenhausen: Eine Fördersumme in Höhe von 275.000 € wurde uns vom Bund vorläufig bewilligt.

Bei allen oben genannten Projekten können wir nun die Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragen, bei der noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt?

Nachrichtlich zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuer vom 1.7. – 31.12.2020:

Gemäß § 13 Abs. 1 UStG entsteht die Umsatzsteuer mit der Ausführung der Leistung, mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Prozentsatz. Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 Prozent bzw. 5 Prozent sind somit nur auf die Leistungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 bewirkt (d.h. ausgeführt bzw. beendet) werden. 

Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung (vgl. Abschnitt 12.1 Abs. 3 UStAE).”

Weitere Bewilligungen von Fördergelder

Erfreulicherweise haben wir die vorläufigen Zuwendungsbescheide für das Projekt Donaueschingen sowie für Mönchweiler vom Bund erhalten.

In Donaueschingen wurde uns für die Bereiche Haberfeld und Zindelstein (Gemarkung Wolterdingen) eine Fördersumme in Höhe von 350.000 € vorläufig bewilligt. Nun können wir die Kofinanzierung beim Land einreichen. Hier werden wir nochmal bis zu 40% Förderung der Gesamtkosten beantragen können.

In Mönchweiler wurde uns der Antrag im Zuge des Sonderaufrufes für die Schule vorläufig bewilligt. Mit einer Fördersumme in Höhe von 97.500 € können wir die Schule ans Glasfasernetz anschließen. Auch hier werden wir nun die Kofinanzierung beim Land einreichen.

Bei Neuigkeiten oder Details zu den Ausbauprojekten werden wir Sie wieder informieren.