Welcher Mehrwertsteuersatz gilt?

Nachrichtlich zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuer vom 1.7. – 31.12.2020:

Gemäß § 13 Abs. 1 UStG entsteht die Umsatzsteuer mit der Ausführung der Leistung, mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Prozentsatz. Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 Prozent bzw. 5 Prozent sind somit nur auf die Leistungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 bewirkt (d.h. ausgeführt bzw. beendet) werden. 

Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung (vgl. Abschnitt 12.1 Abs. 3 UStAE).”

Verlegearbeiten in Aselfingen

Aktueller Ausbaustatus (29):
Die Verlegearbeiten in der Aubachstraße in Aselfingen sind abgeschlossen. In der Wutachstraße werden Verlegearbeiten ausgeführt.
Der Lagerplatz an der alten Feuerwehr in der Uferstraße Achdorf ist bereits teilweise aufgeräumt worden.

Weitere Arbeiten:
Fortführung der Arbeiten in Aselfingen
Fortführung der Arbeiten auf der Überlandstrecke zwischen Aselfingen und Überachen.
Verlegearbeiten in Achdorf Großgarten.
Verlegearbeiten in Eschach zwischen dem Ende der Spülbohrung bis zum Verteiler an der Bushaltestelle in Eschach.

Weitere Arbeiten in der Hammerbühlstraße

Aktueller Ausbaustatus (KW 29):
Es werden Kabelleerrohre und Verbände in der Hammerbühlstraße zwischen Hausnummer 5 und dem Sunthauser Weg ausgelegt. In diesem Bereich werden auch die entsprechenden Hausanschlüsse hergestellt. Die Gehwegoberfläche in der Hammerbühlstraße wird in Asphalt wiederhergestellt.

Weiterer Ausbau:
Ausbau in der Hammerbühlstraße. Herstellen der Hausanschlüsse, Wiedereinbau der vorhandenen Oberflächen.

Fördergelder für die Schule

Erfreulicherweise haben wir den vorläufigen Zuwendungsbescheid für die Anbindung der Schule vom Bund erhalten.

Im Zuge des Sonderaufrufes für die Schule wurde uns der Förderantrag für Mönchweiler heute vorläufig bewilligt. Mit einer Fördersumme in Höhe von 97.500 € können wir die Schule ans Glasfasernetz anschließen. Hier werden wir nun die Kofinanzierung beim Land einreichen bei der nochmal bis zu 40% der Gesamtkosten gefördert werden. Die Baumaßnahme soll gemeinsam mit den Aussiedlerhöfen ausgebaut werden. Dieser Förderantrag für den Außenbereich wird uns vorraussichtlich ebenfalls in den nächsten Tagen bewilligt.

Bei weiteren Neuigkeiten oder Details zum Ausbau werden wir Sie wieder informieren.

Weitere Bewilligungen von Fördergelder

Erfreulicherweise haben wir die vorläufigen Zuwendungsbescheide für das Projekt Donaueschingen sowie für Mönchweiler vom Bund erhalten.

In Donaueschingen wurde uns für die Bereiche Haberfeld und Zindelstein (Gemarkung Wolterdingen) eine Fördersumme in Höhe von 350.000 € vorläufig bewilligt. Nun können wir die Kofinanzierung beim Land einreichen. Hier werden wir nochmal bis zu 40% Förderung der Gesamtkosten beantragen können.

In Mönchweiler wurde uns der Antrag im Zuge des Sonderaufrufes für die Schule vorläufig bewilligt. Mit einer Fördersumme in Höhe von 97.500 € können wir die Schule ans Glasfasernetz anschließen. Auch hier werden wir nun die Kofinanzierung beim Land einreichen.

Bei Neuigkeiten oder Details zu den Ausbauprojekten werden wir Sie wieder informieren.