Oberflächenarbeiten im Vogtsgrundweg bis Wirtsbuck abgeschlossen

Aktueller Baufortschritt (KW23):
Tiefbau- und Verlegearbeiten:
Die Oberflächenarbeiten im Vogtsgrundweg bis Wirtsbuck sind abgeschlossen.
Die Hausanschluss-Truppe stellt vorzu die Hausanschlüsse her.
Verlegearbeiten finden auf der Strecke zum Sportplatz, im Bereich Fallengrund und im Hübschental statt.
Die Oberflächen werden vorzu wiederhergestellt.

Weiterer Bauablauf:
Weiterführung der Verlegearbeiten zum Sportplatz, Fallengrund und Hübschental. Zwischen der Kläranlage und dem kleinen Parkplatz erfolgt eine Spühlbohrung.

Querung in Singener Straße fertiggestellt

Aktueller Ausbaustatus (KW23):
Verlege- und Oberflächenarbeiten werden auf verschiedenen Abschnitten ausgeführt u.a. in der Flühenstraße. Aktuell finden hier auch Hausanschlussarbeiten statt. In der Singener Straße wurde die Querung fertiggestellt. Schächte und Kabelverzweiger werden im Kapellenweg noch gesetzt. Im Kapellenweg werden auch noch Arbeiten für die Gemeinde ausgeführt.

Weiterer Bauablauf:
Weiterführung der oben genannten Abschnitte sowie Oberflächenwiderherstellung/-nacharbeiten bei geeigneter Witterung. Fertigstellen der Oberflächen im Kapellenweg. Setzen der Schächte auf den bereits fertiggestellten Streckenabschnitten.

Vorläufiger Zuwendungsbescheid erhalten

Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden.

In Brigachtal wurde uns eine Fördersumme von 22.530 € für das Neubaugebiet „Im Grüble“ vorläufig bewilligt.

Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

Aufgrund der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn konnte die Maßnahme schon frühzeitig begonnen werden.

Vorläufiger Zuwendungsbescheid für Zuführung Neubaugebeit Unter dem Scheibenrein in Aasen

Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden.

In Donaueschingen wurde uns eine Fördersumme von 26.141 € für das Neubaugebiet „Unter dem Scheibenrein“ in Aasen vorläufig bewilligt. Die genauen Zuführungsstrecken werden in den nächsten Wochen mit der Stadt Donaueschingen abgestimmt.

Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

Auch Oberbürgermeister Erik Pauly freut sich über die Förderzusage: „Die Stadt Donaueschingen betreibt den Ausbau des schnellen Glasfasernetzes mit enormem Engagement und hohen finanziellen Mitteln. Gerade in den Ortsteilen unserer Stadt stellt dies einen wichtigen Standortvorteil dar. Wir freuen uns daher sehr über die Förderzusage des Bundes für unser Neubaugebiet in Aasen. Hier entstehen attraktive Bauplätze in toller Lage.“

Vorläufiger Zuwendungsbescheid erhalten

Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden.

In Mönchweiler wurde uns eine Fördersumme von 125.497 € für das Neubaugebiet „Kälberwaid“ vorläufig bewilligt.

Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.