Der Tiefbau ist abgeschlossen
Aktueller Ausbaustatus (KW 30):
Die Tiefbau- und Verlegearbeiten sind abgeschlossen. Zurzeit werden Kabelarbeiten ausgeführt. Aktuell am Kabelverzweiger in der Straße „Im Beifang“.
Aktueller Ausbaustatus (KW 30):
Die Tiefbau- und Verlegearbeiten sind abgeschlossen. Zurzeit werden Kabelarbeiten ausgeführt. Aktuell am Kabelverzweiger in der Straße „Im Beifang“.
Aktueller Ausbaustatus (KW 30):
In der Bräunlinger Straße werden die Oberflächen wiederhergestellt. Eichendorffstraße und Friedrich-Ebert-Straße laufen Verlegungsarbeiten.
Aktueller Ausbaustatus (KW 30):
Die Verlegearbeiten werden in der Wutachstraße in Aselfingen ausgeführt.
In Achdorf werden Hausanschlusskabel eingebracht.
Oberflächenwiederherstellung.
Weitere Arbeiten:
Fortführung der o.g. Arbeiten.
Setzen Schacht in Aselfingen Wutachstraße Ortsausgang
Verlegung Im Großgarten Achdorf
Nahezu 100 Prozent der Häuser und Gebäude rund um Neukirch sollen einen Glasfaseranschluss bis ins Haus erhalten. Das gibt der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar nach der Auswertung der zurückerhaltenden Verträge bekannt. „Das ist eine phantastische Quote und spricht für die absolute Notwendigkeit eines schnellen und ausfallsicheren Internetanschlusses, gerade im ländlichen Raum,“ freut sich Zweckverbandsgeschäftsführer Jochen Cabanis. Das Projekt geht jetzt in die Detailplanungsphase, bevor es dann im Herbst ausgeschrieben wird. Sobald eine Baufirma gefunden ist und die Witterung es zulässt, soll der Bau beginnen. Läuft alles nach Plan, geht der Zweckverband davon aus, dass die Anschlüsse Mitte 2021 in Betrieb genommen werden können.
Bürgermeister Josef Herdner ist sehr erfreut über die sehr hohe Beteiligungsquote. Diese ist auch zwingend erforderlich, damit die hohen Investitionskosten gerechtfertigt werden. Für die Stadt Furtwangen ist es aber auch ein großes Anliegen, dass die Außenbereiche eine sehr gute Anbindung an die Datenautobahn erhalten.
“Nachrichtlich zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuer vom 1.7. – 31.12.2020:
Gemäß § 13 Abs. 1 UStG entsteht die Umsatzsteuer mit der Ausführung der Leistung, mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Prozentsatz. Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 Prozent bzw. 5 Prozent sind somit nur auf die Leistungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 bewirkt (d.h. ausgeführt bzw. beendet) werden.
Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung (vgl. Abschnitt 12.1 Abs. 3 UStAE).”