Zweckverbandsbüro nur eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet

Zweckverbandsbüro nur eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet

Ab sofort ist das Zweckverbandsbüro wegen der pandemischen Lage für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, ihre Anliegen per E-Mail, telefonisch oder schriftlich beim jeweiligen Ansprechpartner zu melden. Die meisten Angelegenheiten können ohne persönliche Vorsprache beantragt bzw. geklärt werden. Sollte in bestimmten Fällen eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, wird in individueller Absprache ein Termin vereinbart. Für solche Präsenztermine gilt dann Maskenpflicht und die 3G-Regel, wobei ein Antigentest (nicht älter als 24 h) ausreicht.

Alle, die Material für den Hausanschluss bestellt haben, bitten wir einen Abholtermin zu vereinbaren. Klingeln Sie bitte am Eingang und warten dort, unsere Mitarbeiterinnen bringen das Material zu Ihnen. Wir bitten darum, dass Geld passend dabei zu haben. Vielen Dank!