Vorläufiger Bescheid für Hüfingen und Vöhrenbach

Erfreulicherweise haben wir heute den vorläufigen Bescheid für Hüfingen und für Vöhrenbach erhalten.

Für Hüfingen wurde uns eine Fördersumme in Höhe von 638.500 € vorläufig bewilligt. Hierzu gehören die weißen Flecken in den Außenbereichen und Bereiche der Kernstadt.
Des weiteren werden nun die Schulen und Gewerbegebiete im Zuge des Sonderaufrufes beantragt. Diese sollen zusammen mit den oben genannten “Weißen Flecken” zu gegebener Zeit ausgeschrieben werden.

In Vöhrenbach sollen ebenfalls die Außenbereiche, Bereiche der Kernstadt und das Gebiet Langenbach ausgebaut werden. Hier wurde uns eine Fördersumme in Höhe von 2.615.000 € zugesagt.
Die Schulen und die Gewerbegebiete wurden hier bereits beantragt. Allerdings haben wir noch keine Rückmeldung vom Fördergeber erhalten.
Diese sollen ebenfalls gemeinsam ausgeschrieben werden.

Nun können wir für diese Projekte noch die sogenannte Mitfinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragen. Hier kann nochmals eine Fördersumme von höchstens 40% der Gesamtkosten bewilligt werden.

Sobald es Neuigkeiten zu den Projekten gibt, werden wir Sie wieder informieren!

Fördermittel für Linach- und Urachtal sind beantragt

Für die Stadt Vöhrenbach konnten wir für das Linach- und Urachtal den Förderantrag  am 28.05.2020 für die sogenannten “Weiße Flecken” beim Bund einreichen. Für diese Bereiche konnten wir eine Fördersumme in Höhe von 2.450.000,00 € beantragen. Allerdings berechnet sich die genaue Fördersumme erst später anhand der tatsachlich anfallenden Baukosten.

Der Antrag ist nun beim Bund in Prüfung. Sobald wir den vorläufigen Bescheid erhalten haben, werden wir Sie wieder informieren.

 

 

Förderanträge beim Bund gestellt

Für den Außenbereich von Vöhrenbach sowie für die unterversorgten Bereiche der Kernstadt konnten wir am 12.03.2020 den Förderantrag für die sogenannten “Weiße Flecken” beim Bund stellen. Für diesen Bereich konnten wir eine Fördersumme in Höhe von 2.615.000,00 € beantragen. Allerdings berechnet sich die genaue Fördersumme erst später anhand der tatsachlich anfallenden Baukosten.

Außerdem haben wir auch Fördergelder für die Schule und das Gewerbegebiet beantragt. Hier konnten wir am 02.04.2020 eine Fördersumme von insgesamt über 419.642,00 € beantragen.

Alle drei Anträge sind derzeit noch beim Bund in Prüfung. Sobald wir die vorläufigen Bescheide erhalten haben, werden wir Sie wieder informieren.

 

Änderungen der Förderrichtlinien führt zu Verzögerungen im Ausbauprojekt „Vöhrenbach Kernstadt 1. Bauabschnitt“

Die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Baden-Württemberg haben sich entscheidend geändert. Bisher hat der Zweckverband fast alle Fördergelder vom Land erhalten. Seit ein paar Wochen ist nun klar, dass für einige Gebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis eine andere Form der Förderung erforderlich ist. Dabei können Fördermöglichkeiten durch das Land mit dem des Bundes kombiniert werden. Davon betroffen ist auch die Stadt Vöhrenbach mit dem Ausbaugebiet „Kernstadt 1. Bauabschnitt“. In der Übergangszeit, bis alle Abläufe bekannt und routiniert ablaufen, kommt es leider zu Verzögerungen bei laufenden Projekten.

Der Ausbau ohne Fördergelder ist für eine Kommune kaum möglich.  Deswegen bereitet der Zweckverband aktuell einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Bundesministerium vor. Die Voraussetzung für Mittel des Bundes ist eine aktuelle Markterkundung. Das bedeutet, dass alle regionalen privaten Telekommunikationsanbieter abgefragt werden müssen, ob sie in den kommenden Jahren im Gebiet Vöhrenbach tätig werden.

Durch diese veränderten Vorgaben kann sich der Beginn des Ausbaus um mehrere Monate bis hin zu einem Jahr verzögern. Einen Baustart im Jahr 2019 kann der Zweckverband nicht garantieren. Der Zweckverband hat in den vergangenen Wochen alle Kommunen auf die Änderungen hingewiesen und berät bei der weiteren Vorgehensweise.

Stand Februar 2019

Die Anschlussquote für den ersten Bauabschnitt in der Kernstadt Vöhrenbach liegt vor. 77 Prozent der angeschriebenen Eigentümer haben sich für einen sofortigen oder zukünftigen Glasfaser-Hausanschluss entschieden.