Weiterhin können Vertragsunterlagen abgegeben werden

Die Unterlagen für die Grundstückseigentümer, die an der Trasse zum Neubaugebiet liegen, wurden bereits am 16.07.2021 verschickt. Trassenanlieger sind größtenteils die Anwohner der Robert-Kratt-Straße, da ab der Bestandstrasse in der Fichtenstraße die Zuführung bis zum Neubaugebiet erfolgt.

Von insgesamt 47 Trassenanlieger haben bisher 24 Eigentümer einen Hausanschluss und 5 Eigentümer haben eine Ablage an der Grundstücksgrenze beantragt. Aktuell können noch weiterhin Verträge beim Zweckverband abgegeben werden.
Sobald es nähere Informationen zur zeitlichen Umsetzung des Projektes gibt, werden wir wieder informieren.

Vorläufiger Zuwendungsbescheid erhalten

Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden.

In Mönchweiler wurde uns eine Fördersumme von 125.497 € für das Neubaugebiet „Kälberwaid“ vorläufig bewilligt.

Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

Vorbereitungen laufen

Aktuell befindet sich der Zweckverband in Abstimmung mit der Gemeinde, um das bevorstehende Ausbauprojekte zu bestimmen. Die betroffenen Eigentümer werden voraussichtlich Mitte diesen Jahres über den anstehenden Ausbau informiert. Der Ausbau soll im Frühjahr 2022 beginnen.

Fördergelder beantragt

Für die Zuführung zum Neubaugebiet Kälberwaid konnten wir am 18.03.2021 beim Bund einen Förderantrag einreichen. Die Zuführung beginnt ab Ecke Fichtenstraße/Robert-Kratt-Straße bis zum Neubaugebiet Kälberwaid. Es konnte eine Fördersumme in Höhe von rund 125.500 € beantragt werden. Nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheides kann die Kofinanzierung beim Land beantragt werden, wobei nochmal bis zu 40% der Gesamtkosten gefördert werden kann.

Die Unterlagen und Informationen für alle betroffenen Grundstückseigentümer werden derzeit vorbereitet und zu gegebenem Zeitpunkt versendet.

Kofinanzierung durch das Land BW bewilligt

Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl konnte am heutigen Montag (01.03.2021) für die Gemeinde Mönchweiler weitere Fördergelder für den kommunalen Glasfaser-Ausbau vermelden. Fördergelder in Höhe von knapp 380.000 Euro sind für die Projekte Außenlieger (Sportplatz und Tannenhöfe) und für die Schule bewilligt worden.

Hier die Summen im Einzelnen:
Mönchweiler Außenlieger                         300.000 €

Mönchweiler Schule                               78.000 €

Bei diesen Fördergeldern handelt es sich um die Ko-Finanzierung vom Land im Zuge der Bundesförderung. Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent der Baukosten, das Land mit bis zu 40 Prozent und zehn Prozent der Kosten müssen die Kommunen tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

Auch Bürgermeister Fluck freut sich über die Nachricht: „Die Gemeinde Mönchweiler kann sich glücklich schätzen, dass neben einer Bundesförderung nun auch das Land Baden-Württemberg den Breitbandausbau mitfinanziert, was einer Förderquote von 90 % entspricht.“