Zuführung Neubaugebiete: Fördergelder beantragt

Die Förderrichtlinie des Bundes ermöglicht es nun unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungen zu Neubaugebieten zu fördern. Somit kann den Neubaugebieten eine Versorgung gewährleistet werden.

Wir konnten somit Fördergelder zu dem Neubaugebiet “Käppelestraße” und “Unter dem Scheibenrein” in Aasen sowie zum Neubaugebiet “Alpenblick” in Heidenhofen beantragen. Beide Förderanträge konnten am 17.03.2021 eingereicht werden. Insgesamt konnten wir eine Fördersumme in Höhe von rund 205.000 € beantragen. Sobald wir den vorläufige Zuwendungsbescheid vom Bund erhalten haben, können nochmal bis zu 40% beim Land BW (Kofinanzierung) beantragt werden.

Die Festlegung der genauen Zuführungsstrecken sind aktuell noch in Abstimmung mit der Stadt Donaueschingen.

Fördergelder beantragt

Für die Zuführung zum Neubaugebiet Kälberwaid konnten wir am 18.03.2021 beim Bund einen Förderantrag einreichen. Die Zuführung beginnt ab Ecke Fichtenstraße/Robert-Kratt-Straße bis zum Neubaugebiet Kälberwaid. Es konnte eine Fördersumme in Höhe von rund 125.500 € beantragt werden. Nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheides kann die Kofinanzierung beim Land beantragt werden, wobei nochmal bis zu 40% der Gesamtkosten gefördert werden kann.

Die Unterlagen und Informationen für alle betroffenen Grundstückseigentümer werden derzeit vorbereitet und zu gegebenem Zeitpunkt versendet.

Fördergelder beantragt

Der Förderantrag beim Bund konnte am 17.03.2021 mit einer Fördersumme in Höhe von 22.530 € eingereicht werden. Das entspricht 50% der Gesamtkosten der Maßnahme. Nach Erhalt des vorläufigen Bescheides können nochmal bis zu 40 % über das Land Baden-Württemberg beantragt werden. Allerdings errechnen sich die genauen Beträge erst nach Fertigstellung der Maßnahme.

Die Zuführung erfolgt entlang der Siedlerstraße worüber dann das Neubauegbiet versorgt werden kann.

Sobald es weitere Informationen zur Maßnahme gibt, werden wir Sie informieren.

Vertragsunterlagen versendet

Die betroffen Grundstückseigentümer des 4. Bauabschnittes wurden Anfang März über den anstehenden Ausbau informiert. Die Rückgabefrist der Vertragsunterlagen war bis zum 06.04.2021.
Aktuell werden die eingegangen Verträge erfasst und auf Vollständigkeit gesprüft.

Stromanschluss für den PoP

Aktueller Baufortschritt (KW14):

– Der Strom wurde durch die EGT im PoP angeschlossen.
– Der Stromschrank muss noch installiert werden.
– Die Außenarbeiten/Geländearbeiten rund um den POP sind abgeschlossen. Die Gemeinde Schönwald soll prüfen ob sie mit dem Erscheinungsbild so einverstanden ist. Die Zustimmung ist    erforderlich.