Zuführung Neubaugebiete: Fördergelder beantragt

Die Förderrichtlinie des Bundes ermöglicht es nun unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungen zu Neubaugebieten zu fördern. Somit kann den Neubaugebieten eine Versorgung gewährleistet werden.

Wir konnten somit Fördergelder zu dem Neubaugebiet “Käppelestraße” und “Unter dem Scheibenrein” in Aasen sowie zum Neubaugebiet “Alpenblick” in Heidenhofen beantragen. Beide Förderanträge konnten am 17.03.2021 eingereicht werden. Insgesamt konnten wir eine Fördersumme in Höhe von rund 205.000 € beantragen. Sobald wir den vorläufige Zuwendungsbescheid vom Bund erhalten haben, können nochmal bis zu 40% beim Land BW (Kofinanzierung) beantragt werden.

Die Festlegung der genauen Zuführungsstrecken sind aktuell noch in Abstimmung mit der Stadt Donaueschingen.