Verlegung der Stromleitungen für den PoP

Aktueller Ausbaustatus (KW35):
Die Spühlbohrung im Bereich “Außer Ort” wurde ausgeführt.
In der Zubergasse werden weiterhin die Verbände im Gehweg verlegt. Die Hausanschlüsse werden vorzu ausgeführt.
Die Gehwegoberfläche wird in diesem Bereich aufgrund der vielzahl an Fremdanlagen auf kompletter Gehwegbreite ausgebaut und wieder eingebaut.
Im Bereich der Flühenstraße wurden bei der Kalibrierungsarbeiten mehrere Baugruben geöffnet, um eine durchgängige Kabelleerrohranlage herzustellen.
Zwischen Bielweg und Flühenstraße wird bei der Gleisanlage die Spühlbohrung entlang der Hecken durchgeführt.
Im Bereich des Bahnhofs Fützen wurde die Kabelleerrohrtrasse hergestellt. Die Asphaltschichten sind eingebaut.
Der Stromanschluss des PoP-Gebäudes wurde ausgehend von der Turmstation der ESB bis zum PoP hergestellt und das Kabel verlegt. Der Kabelgraben ist wieder verfüllt.

Weiterer Bauablauf:
Es erfolgt die Verbindung der Spühlbohrungen mit den Verbänden, die in offener Bauweise und in den Bohrgruben verlegt wurden.
Weiterführung des Ausbaus in der Zubergasse.
Herstellen der Bahnquerungen im Bereich des Lokschuppens. Baubeginn ist hier am kommenden Montag. Anschließend erfolgt der weitere Ausbau auf dem Bahnhofsgelände.
Außerdem wird das Stromkabel in den PoP eingeführt.

Genehmigungsplanung zugestimmt

Die Genehmigungsplanung für das Ausbaugebiet in Peterzell – Lückenschluss Haagenmoos konnte erfolgreich durchgeführt werden.
Die betroffenen unteren Verwaltungsbehörden des Schwarzwald-Baar-Kreises wurden angehört. Zu dem Vorhaben wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
Nun kann die Ausführungsplanung weiter voranschreiten und die Ausschreibung vorbereitet werden.

 

Bau-Ausschreibung für den 2.BA veröffentlicht

Heute am Donnerstag, den 02.09.2021 wurde die Ausschreibung, für Projektvergabe des 2. Bauabschnittes an eine Baufirma, veröffentlicht.
Die sogenannte Submission findet am 21.09.2021 statt. Hierbei werden die eingereichten Angebote eingesehen und bekannt gegeben.

Nach Ablauf einer zweiwöchigen Wiederspruchsfrist kann die Baufirma final beauftragt werden.
Sobald uns nähere Informationen und Details zum Bauablauf bekannt sind, werden wir Sie wieder informieren.