Projektbeschreibung Zollhaus

Für das Ausbaugebiet in Villingen-Schwenningen wurde vom 23.05.2019 – 19.07.2019 eine Markterkundung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass eine Unterversorgung der betroffenen Bereiche vorliegt und kein privater Telekommunikationsanbieter in den kommenden drei Jahren einen Ausbau plant. Somit waren alle Voraussetzung für einen Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfüllt. Durch den Aufbau des Höchstgeschwindigkeitsnetzes können 75 interessierte, gewerbliche und private Endkunden FTTB erschlossen und insbesondere den Gewerben symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s angeboten werden.

Der offizielle Spatenstich wird am 23.02.2022 erfolgen. Teilnehmen werden die Vertreter der Stadt Villingen-Schwenningen, die Baufirma KALA Erdbau GmbH, ein Vertreter des Planungsbüros MRK Media AG und des Zweckverbandes. Der Projektträger ateneKOM und ein Vertreter des Landes Baden-Württemberg wurden ebenfalls als Fördergeber eingeladen.

Die atene KOM ist der Projektträger, der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die organisatorische Betreuung übernimmt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.atenekom.eu/bfp/

Informationen zum Ausbau:

Es sind 75 Eigentümer vom Zweckverband angeschrieben worden. Davon haben sich aktuell 61 für einen Glasfaser-Hausanschluss entschieden. Die Baumaßnahme erfolgt gemeinsam mit dem Schwenninger Gewerbegebiet Dickenhardt, für den es einen separaten Förderantrag gab.

Das komplette Ort Zollhaus ist unterversorgt und somit förderfähig. Im gesamten Ausbaubereich gibt es abschnittsweise beengte Verhältnisse. Außerdem gibt es auch Schutzgebiete, die berücksichtigt werden müssen. Teilweise erfolgt die Verlegung in privaten Flurstücken, die nicht den Eigentümern der Hausanschlüsse gehören. Es handelt sich um insgesamt sechs private Flurstücke. Die Eigentümer wurden mit Planwerk informiert und haben bereits die Zustimmung zur Nutzung ihrer Flurstücke für die Verlegung der Leitungen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bestätigt

Der eingereichte Förderantrag für diesen Bereich beinhaltet den kompletten Ortsteil Zollhaus sowie einzelne Bereiche vor dem Gewerbegebiet wie z.B. die Helios Arena. Der Förderantrag beim Bund und deren Kofinanzierung vom Land wurden vorläufig bewilligt. Die genauen Summen werden anhand der tatsächlichen Baukosten berechnet. Die bewilligten Summen basieren nur auf Schätzwerte.