Vorläufiger Zuwendungsbescheid Zuführung Neubaugebiet Glashöfe

Für St. Georgen konnte wir somit den Förderantrag für die Zuführungsstrecke bis zum Neubaugebiet „Glashöfe“ einreichen, der am 03.05.2021 vorläufig bewilligt wurde.
Die Zuführung erfolgt ab unserer Bestandstrasse Ecke Sommerauer Straße/Abt.-Gaisser-Weg über die Robert-Koch-Straße bis hin zum Neubaugebiet.
Der Bund hat uns eine Fördersumme in Höhe von 88.956 € vorläufig bewilligt. Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.