Projektbeschreibung Aasen und Heidenhofen
Für den Anschluss der Neubaugebiete in Aasen und Heidenhofen für dessen Zuführung wurde vom 21.10.2020 bis 17.12.2020 eine Markterkundung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass in den Neubaugebieten „Unterm Scheibenrein und Käppelestraße“ in Aasen und im Neubaugebiet „Alpenblick“ in Heidenhofen eine Unterversorgung der vorliegt und kein privater Telekommunikationsanbieter in den kommenden drei Jahren einen Ausbau plant. Somit waren alle Voraussetzung für einen Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfüllt. Insgesamt wurden zwei Förderanträge eingereicht.
Durch den Aufbau des Höchstgeschwindigkeitsnetzes können gewerbliche und private Endkunden mit FTTB erschlossen und insbesondere den Gewerben symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s angeboten werden. Im Ausbaugebiet sind mehrere Förderanträge betroffen.
Die PWC ist zusammen mit VDI|VDE|IT und TÜV Rheinland der Projektträger, der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die organisatorische Betreuung übernimmt. Weitere Informationen finden Sie unter https://gigabit-projekttraeger.de/
Informationen zum Ausbau:
Im Ausbaugebiet wurde in zwei Cluster aufgeteilt. Insgesamt konnten über 200 Adressen angeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um sämtliche Trassenanlieger, die auf dem Weg zu den Neubaugebieten liegen. Über rund 80 Adressen haben sich hierbei für einen Glasfaser-Hausanschluss entscheiden, die nach dem Ausbau einen FTTB Anschluss zur Verfügung haben. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass die drei Neubaugebiete die Möglichkeit haben über Glasfaser versorgt zu werden.
Der Technikstandort, der sich in Aasen befindet, wurde bereits mit einem vorherigen Bauabschnitt errichtet.
Die Baufirma Schöppler wurde im März 2024 beauftragt und wird in KW 14/15 2024 mit den Bauarbeiten beginnen.
Die geplante Inbetriebnahme ist im Jahr 2026 geplant. Nach Fertigstellung ist eine FTTB Versorgung für alle erbauten Hausanschlüsse gewährleistet.
Für den anstehenden Ausbau wurde ein Förderantrag beim Bund sowie beim Land BW eingereicht und vorläufig bewilligt. Die genauen Summen werden anhand der tatsächlichen Baukosten berechnet. Die bewilligten Summen basieren nur auf Schätzwerte.