Vertragsunterlagen werden verschickt

Vertragsunterlagen werden verschickt

In diesen Tagen erhalten die Eigentümer und Eigentümerinnen, die ein Gebäude im zweiten Bauabschnitt besitzen, die Vertragsunterlagen vom Zweckverband. Durch den Wechsel von Land- auf Bundesförderung haben sich einige Änderungen ergeben. Die Vertragsunterlagen müssen bis zum 5. März 2021 wieder an den Zweckverband zurückgeschickt werden.

Jubiläums-Logo Zweckverband
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.